Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben sich geändert. Sie müssen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, bevor Sie fortfahren können.
Geschäftsbedingungen Bildarchiv Das Bildarchiv des LVR-Zentrums für Medien und Bildung (LVR-ZMB) stellt seinen Bildbestand der Öffentlichkeit zur Recherche und zur Nutzung zur Verfügung. Aus technischen Gründen sind die Bilder in der Online-Bilddatenbank in reduzierter Qualität dargestellt. Bilder können per Mail oder Brief bestellt werden. Nach Absprache ist die Recherche auch im Bildarchiv vor Ort möglich. Die Bestellung wird mit einer Kosteninformation beantwortet und ist erst nach Bestätigung der Kostenübernahme und Anerkennung der Geschäftsbedingungen gültig. Die Preise für Bilddatensätze sind unserer Nutzungs- und Entgeltordnung zu entnehmen. Sie erhalten Ihre Bilder per Download-Link. Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen auf konventionellem Weg. Ein Online-Zahlungsverfahren wird derzeit nicht angeboten. Bildnutzung: Die Nutzung unserer Mediendateien ist genehmigungspflichtig (Pkt. 2, 3), nach-weispflichtig (außer für private Nutzung)(Pkt. 4, 6) sowie bei Veröffentlichung honorarpflichtig (Pkt. 5). Die Bildnutzungshonorare ersehen Sie aus unserer Nutzungs- und Entgeltordnung. Jede Bildnutzung ist gebunden an die Einhaltung nachstehender Geschäftsbedingungen: 1. Antrag auf Genehmigung der Bildnutzung Die Genehmigung zur Nutzung von Bildmaterial aus dem Bestand des LVR-ZMB muss vorab schriftlich per Brief oder Mail beantragt werden. Im Antrag sind die gewünschten Bildcodes und der Verwendungszweck sowie eine verbindliche Rechnungsadresse anzugeben. Bei Veröffentlichungen / Publikationen sind zusätzlich Titel, Auflage und Erscheinungsjahr anzugeben. 2. Bildnutzungsgenehmigung Die Bildnutzungsgenehmigung wird schriftlich erteilt und ist bei honorarpflichtigen Nutzungen erst wirksam nach geleisteter Zahlung. Sie gilt einmalig, nur für die beantragten Bilder und nur für den beantragten Zweck. Eine spätere Bildnutzung für denselben oder einen anderen Zweck muss erneut beantragt werden. Die Nutzungsgenehmigung ist nicht übertragbar, die Weitergabe der Bilder nicht gestattet. Bei nicht genehmigter Bildnutzung wird pro Bild das fünffache Nutzungshonorar erhoben, bei nicht genehmigter Nutzung für honorarfreie Zwecke eine Strafgebühr von 50,- € pro Bild. 3. Bildquellennachweis Jede Nutzung unserer Bilder - außer Privatnutzung – verpflichtet den Nutzer oder die Nutzerin zur Ausweisung der Herkunft des Bildes und (sofern genannt) seines/r Urhebers/in. Diese finden sich in den Metadaten und sind direkt am Bild oder in einem Sammelnachweis wie folgt anzugeben:„© LVR-Zentrum für Medien und Bildung, Vor- und Nachname des Fotografen oder der Fotografin“ Im Einzelfall kann aus Platzgründen reduziert werden auf: „© LVR-ZMB, erster Buchstabe des Vornamens gefolgt von einem Punkt und dem ausgeschriebenen Nachnamen des Fotografen oder der Fotografin“. Bei unterlassenem Urhebervermerk wird pro Bild das zweifache Nutzungshonorar erhoben, im Falle honorarfreier Bildnutzungen ohne Bildquellen-nachweis eine Strafgebühr von 50,- € pro Bild. 4. Bildnutzungshonorar Die in unserer Entgeltordnung ausgewiesenen Bildnutzungshonorare gelten für jeweils eine Darstellung pro Bild. Das Honorar wird bei Lieferung des Bildmaterials fällig. Bei nicht geleistetem Honorar gilt die Genehmigung zur Nutzung des Bildmaterials als nicht erteilt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der oder die Auftraggebende gerät in Verzug, wenn er oder sie fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem LVR-ZMB bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fällig-keit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 5. Bildnutzungsbeleg Als Nachweis der antragsgemäßen Bildnutzung stellen Sie bitte dem Bildarchiv schnellstmöglich und unaufgefordert zwei Belegexemplare kostenlos zur Verfügung. Bei einer Bildnutzung auf Webseiten informieren Sie das Bildarchiv bitte per Mail oder Brief über den entsprechenden Link. 6. Bildrechte und Rechteverletzung Ist das Bildarchiv nicht Inhaber der Rechte an dem von Ihnen gewünschten Bildmaterial, richten Sie den Antrag auf Nutzungsgenehmigung an den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin und führen gegenüber dem Bildarchiv den schriftlichen Nachweis der erhaltenen Nutzungsgenehmigung. Das Bildarchiv haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus Ihrer Nichtbeachtung der Bildrechte entstehen. Das LVR-ZMB gewährt dem oder der Nutzenden (Lizenznehmer oder Lizenznehmerin) ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des in der Rechnung angegebenen Bildmaterials, jedoch nur im ausdrücklich festgelegten Umfang. Das LVR-ZMB vergibt grundsätzlich keine Rechte für die Nutzung von Personenbildnissen, Namen, Menschen, Marken, Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, in zur Verfügung gestellten Mediendateien enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Allein der oder die Verwendende von Bildmaterial hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des Bildmaterials das Einholen bestimmter Rechte erforderlich ist. Der oder die Auftraggebende / Nutzende ist allein dafür verantwortlich, alle etwa erforderlichen Releases zu beschaffen. Das Bildmaterial darf nicht anders als in der Originalfassung verwendet werden. Jede Veränderung wie Ausschnitte, Montagen, fototechnische Verfremdungen, Colorierungen/Tonungen oder Ausgabe im abweichenden Farbmodus bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LVR-ZMB. Verletzungen des Rechtes am eigenen Bild (i.S. §22, 23 KUG), müssen vermieden werden. Der oder die Nutzende hat darauf zu achten, dass keine Veränderungen vorgenommen werden, die die dargestellten Personen verunglimpfen oder ihre persönlichen Interessen beeinträchtigen. Eine Verfremdung, die die ursprüngliche Absicht der Aufnahme verfehlt, ist auszuschließen. 7. Personendatenschutz bei Bildbestellungen im Online-Bildarchiv Die im Zuge einer Nutzerregistrierung gespeicherten personenbezogenen Daten dienen nur der Abwicklung von Bildanfragen bzw. der Lieferung und Rechnungsstellung. Möchten Sie Ihre Registrierung wieder löschen lassen, senden Sie bitte eine schriftliche Benachrichtigung an das Archiv und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der vollzogenen Löschung. 8. Haftungsausschluss Das Bildarchiv übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der zu den Bildern dargebotenen Informationen. Haftungsansprüche gegen den Anbieter oder die Anbieterin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. 9. Änderungsvorbehalt Das LVR-ZMB behält sich vor, seine online zur Verfügung gestellten Bildbestände oder Bild-informationen ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 10. Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Kontakt: LVR-Zentrum für Medien und Bildung -Fotoarchiv- Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf Tel.: 0211 / 27404-2145 zmb.archiv@lvr.de Benutzung des Fotoarchivs nach Vereinbarung. Website des LVR-Zentrums für Medien und Bildung www.medien-und-bildung.lvr.de